Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die einvernehmlich nicht geklärt werden können, ist der Rechtsanwalt nicht bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Besteht eine solche gesetzliche Verpflichtung, ist die Schlichtungsstelle nach § 15a EGZPO i.V.m. § 45 ff. JustG NRW ist bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm (http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de / E-Mail: info@rak-hamm.de) eingerichtet.
Hinweis nach der ODR-Verordnung
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie unter: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr/ (E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org)
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